Mindestlohnerhöhung: Änderungen 2022

Die twinwin Redaktion: Experten im Arbeitsrecht.
Als Expertenteam für Arbeitsrecht teilt die twinwin-Redaktion gerne wertvolles juristisches Wissen mit Personalverantwortlichen, um dabei zu helfen, kostspielige rechtliche Fehler zu vermeiden. Unsere Mission bei twinwin ist es, Arbeitsrecht für Personalabteilungen so einfach wie möglich zu machen.

2022 wird erneut der gesetzliche Mindestlohn erhöht. Dieses Mal sogar wieder in zwei Stufen, einmal zum 1. Januar und ein weiteres Mal zum 1. Juli. Aktuell beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,60 Euro

Vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn dann 9,82 Euro und vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2022 10,45 Euro.

Welche Ausnahmen vom Mindestlohn gibt es 2022?

Auch im Jahr 2022 sind bestimmte Personengruppen vom Anspruch auf die Zahlung eines Mindestlohns ausgenommen. 

Der gesetzliche Mindestlohn gilt weiterhin nicht für:

  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Auszubildende – unabhängig von ihrem Alter – im Rahmen der Berufsausbildung (Für diese gilt stattdessen eine Mindestausbilungsvergütung) 
  • Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten ihrer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit
  • Praktikant:innen, wenn das Praktikum verpflichtend im Rahmen einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung stattfindet
  • Praktikant:innen, wenn das Praktikum freiwillig bis zu einer Dauer von drei Monaten zur beruflichen Orientierung dient
  • Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung zu einer Berufsausbildung oder an einer anderen Berufsbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz teilnehmen
  • ehrenamtlich Tätige