Kein Hitzefrei für Mitarbeiter im Büro

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Wenn die Temperaturen die 30 Grad Marke überschreiten, stellt sich oft die Frage, ob und ab wann man vom Büro nach Hause geschickt werden und “Hitzefrei” genießen darf. Denn bei bei Hitze kann es einem nicht nur schwer fallen produktiv zu sein, sie kann auch gesundheitliche Folgen mit sich ziehen. Allerdings gilt vorweggenommen, dass Arbeitnehmer*innen grundsätzlich keinen Anspruch auf Hitzefrei haben. Generell ist der Arbeitgeber jedoch dazu verpflichtet, den Arbeitsplatz so zu gestalten, dass er den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften entspricht und ein überhitztes Büro stellt hierbei keinen geeigneten Arbeitsplatz dar.

Welche Regeln Arbeitgeber bei Hitze beachten müssen, um trotzdem ihre Fürsorgepflicht erfüllen, indem sie  ein sicheres Arbeitsumfeld schaffen, erfahrt ihr hier.

Welche Temperaturgrenzen gibt es?

  • ab 26 Grad empfiehlt es sich Maßnahmen einzuführen, um die Temperatur zu regulieren
  • ab 30 Grad ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Maßnahmen einzuführen, um die Temperatur zu regulieren
  • ab 35 Grad gilt ein Raum als Arbeitsplatz als ungeeignet, außer der Arbeitgeber bietet Hilfsmittel an, z.B. Einrichten von Luftduschen oder Wasserschleiern ein. 
  • Wichtig ist: Es kommt dabei auf die Innen- und nicht die Außentemperatur an

Welche Maßnahmen kann und muss ein Arbeitgeber bei Hitze konkret vornehmen?

  • Durchlüftung der Räume in den frühen Morgenstunden
  • Angebot die Arbeitszeiten nach vorne zu ziehen, um von den kühleren Temperaturen zu profitieren
  • Angebot von kühlen Getränken 
  • Lockerungen von Bekleidungsregeln 
  • Steuerung des Sonnenschutzes durch zugezogene Jalousien
  • Wärmequellen wie Drucker und Kopierer aus den Räumen entfernen oder deren Nutzung einschränken
  • bei Lüftungsanlagen sollte auf den Einsatz entsprechender Filter geachtet werden, um ein geringes Übertragungsrisiko für das Corona-Virus zu erreichen

Werden im Büro Temperaturen über 35 Grad gemessen, heißt dies aber nicht automatisch, dass Angestellte nun mehr Freiheit genießen dürfen. Denn der Arbeitgeber kann anordnen, dass einem kühleren Teil des Betriebs oder im Homeoffice weitergearbeitet wird. 

Und was gilt bei Arbeit im Homeoffice? 

  • Im Homeoffice gilt für den Arbeitgeber keine Verpflichtung die Temperatur zu regulieren
  • Der Arbeitnehmer hingegen sollte den Arbeitsplatz so gestalten, dass er effektiv arbeiten kann 
  • Sollte dies nicht möglich sein, sollte der Arbeitnehmer den Arbeitgeber unverzüglich darüber informieren 

Dürfen Arbeitnehmer aufgrund von hohen Temperaturen nach Hause gehen?

  • Ja, sollten Mitarbeiter von der Hitze gesundheitlich beeinträchtigt werden, sollte der Arbeitgeber sie nach Hause schicken
  • Bei einem längeren Arbeitsausfall aufgrund von hoher Temperaturen ist ein Attest einzureichen 
  • Ausnahmeregeln gelten vor allem für Mitarbeiter, die gesteigerten Risiken ausgesetzt sind, etwa Schwangere, stillende Mütter und ältere Mitarbeiter.
  • Bei Schwangeren hat der Arbeitgeber außerdem eine erhöhte Schutzpflicht 

Haben Eltern im Falle von Hitzefrei Anspruch darauf zu Hause zu bleiben? 

  • Arbeitnehmer haben keinen grundsätzlichen Anspruch der Arbeit fernzubleiben, sollten ihre Kinder Hitzefrei haben
  • Ausnahmen gibt es nur, wenn diese im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt sind 
  • Der Arbeitnehmer kann die Arbeit aber unter bestimmten Umständen zur Betreuung von betreuungspflichtigen Kindes (unter 12 Jahren) verweigern
  • Bei Arbeitsverweigerung sind die Gehaltsansprüche im Einzelfall zu regeln. 

Sofern Betriebe über keine Klimaanlage verfügen, empfiehlt es sich also frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen und mit dem Team und Betriebsarzt in den Austausch zu gehen, um einen reibungslosen Arbeitsablauf sowie umfassenden Schutz der Gesundheit zu gewährleisten.

Unser Tipp: Die Mitarbeiter freuen sich zudem sicherlich über kleine Aufmerksamkeiten, wie Eis, ein Ventilator fürs Homeoffice oder einen Gutschein fürs Freibad :)