AGB und AVV

Allgemeine Geschäfts‑ und Nutzungsbedingungen

Stand: März 2025

Gender-Hinweis: ​​Um die Lesefreundlichkeit zu verbessern, wird an einigen Stellen bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern ausschließlich die männliche Form (generisches Maskulinum) verwendet. Sie bezieht sich immer zugleich auf weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

I. Einführung

twinwin ist ein Angebot der twinwin GmbH, c/o Bauermeister, Boddinstr. 24a, 12053 Berlin (nachstehend “twinwin” genannt). Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend “AGB” genannt) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen twinwin und ihren Kunden. Das Angebot von twinwin richtet sich ausschließlich an Unternehmer und nicht an Verbraucher. twinwin bietet unter twin.win wissenswerte Inhalte zu HR & Arbeitsrecht und unter app.twin.win/login  softwaregestützte Leistungen an. Mit diesen AGB soll eine reibungslose Leistungserbringung sichergestellt und eine hohe Kundenzufriedenheit erreicht werden.

II. Keine Rechtsberatung

Die durch twinwin zur Verfügung gestellten Leistungen, Produkte, Inhalte der Plattform sowie der Webseite stellen keine Rechtsberatung bzw. Rechtsdienstleistung dar. Es erfolgt keine rechtliche Prüfung eines konkreten Einzelfalls im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) durch twinwin. Die twinwin Services unterstützen den Kunden durch softwaregestützte Expertise bei der eigenverantwortlichen Risikoevaluierung sowie Lösung von arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Im Rahmen dieses automatisierten Prozesses kann eine vollumfängliche Sachverhaltserfassung unter Berücksichtigung aller spezifischen Umstände nicht erfolgen. Die erhaltenen Ergebnisse sind bei einer tatsächlichen Anwendung im konkreten Einzelfall einer Plausibilitätsprüfung durch den Kunden zu unterziehen. Bei Bedarf ist Rechtsrat bei einem Rechtsanwalt einzuholen, diesen kann twinwin nicht ersetzen.

III. Allgemeine Bestimmungen – Begriffe

„Verbraucher“ – sind (nach § 13 BGB) natürliche Personen, welche den Service weder zu einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzen.

„Unternehmer“ – Die Leistung von twinwin richtet sich ausschließlich an Unternehmer (also Geschäftskunden) im Sinne des § 14 BGB.

„Kunden“ - sind alle Personen, welche einen Vertrag mit twinwin in Bezug auf die Nutzung der Leistungen von twinwin geschlossen haben.

„twinwin” - ist die Firma twinwin GmbH, c/o Bauermeister mit Sitz in der Boddinstr. 24a, 12053 Berlin.

„twinwin Leistungen” - ist ein Überbegriff für die von twinwin entgeltlich oder unentgeltlich bereitgestellten Leistungen, bestehend unter anderem aus den in der Plattform zur Verfügung gestellten Modulen, Inhalten und Vorlagen sowie die Bereitstellung der twinwin Webseite und der darin enthaltenen Informationen und andere Angebote.

„Plattform”  oder  „Mitgliederbereich” -  ist der digitale Bereich, auf dem Kunden sich mit ihren individuellen Login-Daten anmelden, um die Leistungen von twinwin nutzen zu können. 

„Partneranwälte“ - sind alle mit twinwin in Zusammenarbeit stehenden Rechtsanwälte, die im Falle einer gewünschten Rechtsberatung von Kunden beauftragt werden können.

IV. Allgemeine Regelungen

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten zwischen twinwin und ihren Kunden. Davon abweichende oder entgegenstehende AGB werden nicht anerkannt, außer diesen wird ausdrücklich zugestimmt. Allein in dem Austausch der Leistungen ist eine solche Anerkennung nicht zu sehen. twinwin Leistungen richten sich dabei ausschließlich an Unternehmer im oben genannten Sinne, Verbraucherrechte, insbesondere das Verbraucherwiderrufsrecht, bestehen damit nicht. Die AGB regeln außerdem die mit den Leistungen verbundenen und erforderlichen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien und ggf. weiterer Mitwirkungspflichten des Kunden. Durch die Verwendung der twinwin Leistungen erklären sich die Kunden mit dieser Vereinbarung einverstanden.

2. Vertragsgegenstand

Der Vertrag zwischen dem Kunden und twinwin erfasst alle Leistungen, entsprechend der Leistungsbeschreibungen, Preislisten sowie etwaige Sondervereinbarungen.

3. Vertragsschluss

  • Der Vertrag zwischen twinwin und dem Kunden kommt mit der Annahme durch Unterzeichnung eines durch twinwin erstellten Angebots mit Hinweis auf die vorliegenden AGB,  spätestens aber mit der Zurverfügungstellung der twinwin Leistungen zustande. Die Textform ist hierbei ausreichend. Der Beginn der Vertragsbeziehung richtet sich nach dem im Angebot ausgewiesenen Zeitpunkt.
  • Der Kunde verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung durch twinwin und twinwin kann den Vertragsschluss ablehnen, bzw. von geschlossenen Verträgen zurücktreten, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund liegt z.B vor, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde die Leistungen missbräuchlich zu nutzen beabsichtigt.
  • Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.

4. Leistungsbeschreibung

twin.win und twinwin.org eine Plattform für Arbeitgeber zur Verfügung, die für arbeitsrechtliche Fragestellungen digitale Lösungen bietet. Die twinwin Produkte erstrecken sich auf folgende Bestandteile:

  • Der Trennungsmanager bietet Unterstützung im Rahmen von Trennungsprozessen durch ein vom Kunden auszufüllendes strukturiertes Fall-Interview. Die von dem Kunden getätigten Eingaben werden anhand vorbestimmter Logiken automatisiert ausgewertet. Die Ergebnisse des Trennungsmanagers bestehen aus Textbausteinen und enthalten Informationen zu  allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen, Risiken sowie Best-Practices und Umgangstipps bei Trennungen von Arbeitnehmern. Im Rahmen der Ergebnisse kann der Trennungsmanager auch Musterdokumente bereitstellen, welche lediglich als Vorschlag dienen und an den entsprechend markierten Stellen an den jeweiligen Einzelfall anzupassen sind. Twinwin übernimmt keine Haftung dafür, dass die Musterdokumente für die gewünschte Anwendung geeignet sind. Der Trennungsmanager ist ein Self-Service Tool, welches den Kunden bei der eigenverantwortlichen Prüfung von Mitarbeiterentlassungen unterstützen soll: Die Ergebnisse erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, vielmehr sollen sie eine Arbeitshilfe darstellen sowie eine erste Risikoevaluierung seitens des Kunden ermöglichen. Eine vollumfängliche Sachverhaltserfassung unter Berücksichtigung aller spezifischen Umstände kann nicht erfolgen. Rechtsberatung erfolgt ausdrücklich nicht. Der Kunde ist angehalten, die auf Basis seiner Eingabe generierten Ergebnisse insbesondere einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen.
  • Der Freelancer-Check bietet Unterstützung im Rahmen von Risikoevaluierungen bezüglich des Vorliegens einer möglichen Scheinselbstständigkeit bei Beauftragung von Freelancern. Dies erfolgt durch ein vom Kunden auszufüllendes strukturiertes Fall-Interview. Die von dem Kunden getätigten Eingaben werden anhand vorbestimmter Logiken automatisiert ausgewertet. Die Ergebnisse des Freelancer-Checks bestehen aus Textbausteinen und enthalten Informationen zu allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen, Risiken sowie Best-Practices und Tipps zur Reduzierung des Risikos der Scheinselbstständigkeit. Der Freelancer-Check ist ein Self-Service Tool, welches den Kunden bei der eigenverantwortlichen Prüfung des Vorliegens von Scheinselbstständigkeit unterstützen soll: Die Ergebnisse erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, vielmehr soll er eine Arbeitshilfe darstellen sowie eine erste Risikoevaluierung seitens des Kunden ermöglichen. Eine vollumfängliche Sachverhaltserfassung unter Berücksichtigung aller spezifischen Umstände kann nicht erfolgen. Rechtsberatung erfolgt ausdrücklich nicht.  Der Kunde ist angehalten, die auf Basis seiner Eingabe generierten Ergebnisse insbesondere einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen.
  • Der Arbeitszeugnisgenerator bietet Unterstützung bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen. Dies erfolgt durch ein vom Kunden auszufüllendes strukturiertes Fall-Interview. Die von dem Kunden getätigten Eingaben werden anhand vorbestimmter Logiken automatisiert ausgewertet. Die Ergebnisse des Arbeitszeugnisgenerators bestehen aus Textbausteinen und enthalten beispielhafte Musterformulierungen. Der Arbeitszeugnisgenerator ist ein Self-Service Tool, welches den Kunden bei der eigenverantwortlichen Erstellung von Arbeitszeugnissen unterstützen soll: Die Ergebnisse erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, vielmehr soll er eine Arbeitshilfe darstellen. Die Geeignetheit der entsprechenden Ergebnisse für den gewünschten Anwendungsfall hat der Kunde eigenverantwortlich zu prüfen. Anpassungen der Musterformulierungen unternimmt der Kunde ebenfalls eigenverantwortlich, eine rechtliche Prüfung der vorgenommenen Änderungen durch twinwin findet nicht statt. Rechtsberatung erfolgt ausdrücklich nicht.  Der Kunde ist angehalten, die auf Basis seiner Eingabe generierten Ergebnisse insbesondere einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen.
  • Das Frage & Antwort“-Modul bietet Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Die vom Kunden getätigten Eingaben werden automatisiert ausgewertet und Antworten, welche aus vorgegebenen Textbausteinen einer umfangreichen Datenbank bestehen, nach einer vordefinierten Logik automatisiert zugeordnet. Die Textbausteine decken eine Vielzahl von fiktiven Fragen ab und enthalten Informationen zu allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen, Risiken sowie Best-Practices. Das F&A-Modul ist ein Self-Service Tool, welches den Kunden bei der eigenverantwortlichen Lösung von arbeitsrechtlichen Fragen unterstützen soll: Die Ergebnisse erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, vielmehr soll es eine Arbeitshilfe darstellen sowie eine erste Risikoevaluierung seitens des Kunden ermöglichen. Eine vollumfängliche Sachverhaltserfassung unter Berücksichtigung aller spezifischen Umstände kann nicht erfolgen. Rechtsberatung erfolgt ausdrücklich nicht. Der Kunde ist angehalten, die auf Basis seiner Eingabe generierten Ergebnisse insbesondere einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen.
  • Vorlagen können von dem Kunden über den twinwin Mitgliederbereich angefordert werden. Bei den Vorlagen handelt es sich um Musterdokumente, welche der Kunde an den entsprechend markierten Stellen an einen spezifischen Einzelfall anpassen kann. Aufgrund von periodischen inhaltlichen Änderungen sind die Vorlagen vor jeder Verwendung in ihrer derzeit gültigen Fassung neu anzufragen. twinwin ist nicht angehalten, ihre Kunden über inhaltliche Änderungen der Vorlagen zu informieren. Eine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit der Musterdokumente übernimmt twinwin nicht. Die Geeignetheit des entsprechenden Dokuments für den gewünschten Anwendungsfall hat der Kunde eigenverantwortlich zu prüfen. Anpassungen der Musterdokumente unternimmt der Kunde ebenfalls eigenverantwortlich, eine rechtliche Prüfung der vorgenommenen Änderungen durch twinwin findet nicht statt.

5. Kooperation mit Partneranwälten

Sofern eine rechtliche Einzelfallbewertungen bzw. rechtliche Beratung vom Kunden angefragt wird, wird diese Leistung durch einen der Partneranwälte von twinwin erbracht, der seine Leistungen extern direkt mit dem Kunden abrechnet. Wünscht der Kunde rechtliche Beratung, wird diese durch twinwin bei den zur Verfügung stehenden Partneranwälten bezüglich der Übernahme des Mandats angefragt. Der Kunde ist weder verpflichtet, einen twinwin-Partneranwalt zu beauftragen, noch hat er einen Anspruch darauf, dass ihm bei Bedarf ein Kontakt zu einem Partneranwalt hergestellt wird oder der Rechtsanwalt nach einer Vorstellung das angebotene Mandat annimmt. Eine gesonderte Mandatsvereinbarung muss mit dem jeweiligen Rechtsanwalt geschlossen werden. Mit der Rechtsberatung durch den Partneranwalt hat twinwin keine Berührungen oder Möglichkeiten darauf einzuwirken. Jegliche Haftung aus dieser Rechtsberatung erfolgt über den Rechtsanwalt.

6. Freemium

twinwin kann Kunden im Rahmen eines Freemium-Modells bestimmte twinwin Leistungen unentgeltlich zur Verfügung stellen.

  • Der Umfang dieser Leistungen liegt im alleinigen Ermessen twinwins und kann jederzeit geändert, eingeschränkt oder eingestellt werden.
  • Abweichend von Ziffer 7 b. erfolgt die Nutzung des Freemium-Modells ohne Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit. twinwin kann Wartungsarbeiten oder Änderungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung vornehmen. 
  • Abweichend von Ziffer 11 erfolgt die Nutzung des Freemium-Modells ohne Anspruch auf Support. 
  • twinwin kann das Freemium-Modell jederzeit und ohne Angabe von Gründen beenden oder den Kunden zur Nutzung einer kostenpflichtigen Version auffordern. Ein Übergang zu einem kostenpflichtigen Vertrag erfolgt nur durch ausdrückliche Zustimmung des Kunden.

7. Zugang, Verfügbarkeit, IT-Anforderungen

  • Zugang: Nach Abschluss des Vertrages wird dem Kunden ein Registrierungslink zugesandt. Auf der über den Link abrufbaren Seite kann der Kunde sich registrieren, indem er seinen Namen, den Namen der Firma, seine Telefonnummer, seine E-Mailadresse sowie ein selbst gewähltes Passwort eingibt. Nach der erfolgreichen Registrierung hat der Kunde Zugriff auf den Mitgliederbereich, über welchem die twinwin Leistungen abgerufen werden können. Der Kunde als Unternehmen ist frei zu entscheiden, welchen Mitarbeitern ein Zugriff gewährt wird, die entsprechende Anzahl ist twinwin spätestens zum Startdatum mitzuteilen. Sollten nachträglich weitere Accounts benötigt werden, ist twinwin darüber zu informieren. Jeder Account darf nur durch die betreffende Person genutzt werden, dem der Account zugewiesen wurde. Die Accountdaten hat der Kunde bzw. dessen Mitarbeiter geheim zu halten und durch angemessene Vorkehrungen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen. Bei Zuwiderhandlung behält sich twinwin vor, den Zugang zu sperren.
  • Verfügbarkeit: twinwin stellt dem Kunden die twinwin Plattform 24 Stunden/Tag und 365 Tage/Jahr zu 99 % im Jahresmittel bereit. Ausgenommen hiervon sind Zeiten, während derer eine Verfügbarkeit der Leistungen aufgrund höherer Gewalt nicht bereitgestellt werden kann. Ebenfalls ausgenommen sind Wartungsarbeiten. Soweit möglich, wird twinwin den Kunden über geplante Wartungsarbeiten rechtzeitig informieren. Solche Wartungsarbeiten finden insbesondere in der Zeit zwischen 20:00 Uhr und 5:00 Uhr statt.
  • IT-Anforderungen: Zum Betrachten/Herunterladen der elektronischen Inhalte sind ein geeignetes Endgerät und ein Zugang zum Internet über die gesamte Vertragslaufzeit notwendig. Eine Überprüfung der notwendigen technischen Herausforderungen kann nicht durch twinwin erfolgen, sondern muss durch den Kunden selbstständig durchgeführt werden.

8. Nutzungsrechte

twinwin räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der twinwin Plattform im Rahmen seiner gewerblichen, selbständigen oder wissenschaftlichen Tätigkeit für seinen eigenen Gebrauch ein. Der Kunde darf Inhalte, die er von twinwin abgerufen, heruntergeladen oder mittels E-Mail erhalten hat, nur zum eigenen Gebrauch im Rahmen seiner gewerblichen, selbständigen oder wissenschaftlichen Tätigkeit verwenden. Der Download und/oder Druck einzelner Passagen oder Kapitel der Inhalte und deren dauerhafte, über die Laufzeit des Vertrages hinausgehende Verwendung sind dem Kunden erlaubt. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die systematische Weitergabe und/oder der Verkauf von Inhalten oder Dokumenten an Dritte ist ausgeschlossen und kann urheber- sowie strafrechtlich von twinwin verfolgt werden.

9. Leistungsaktualisierungen und ‑erweiterungen

twinwin ist berechtigt, twinwin Leistungen jederzeit zu aktualisieren und zu erweitern, um deren hohen Qualitätsstandard laufend zu gewährleisten. Bei einer Leistungsaktualisierung oder ‑erweiterung ist twinwin nicht verpflichtet den Kunden hierauf gesondert hinzuweisen. 

10. Leistungsänderungen und ‑beschränkungen

  • twinwin ist berechtigt, die twinwin Leistungen angemessen zu ändern, abweichende Funktionalitäten anzubieten oder zu beschränken, wenn die Änderung oder Beschränkung für twinwin erforderlich und unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zumutbar ist. Solche Änderungen oder Beschränkungen begründen kein Recht auf außerordentliche Kündigung des Kunden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn
    – das der Leistung zugrundeliegende Lizenzrecht entfallen ist und dies bei Vertragsschluss für twinwin nicht vorhersehbar war, – twinwin Leistungen aufgrund technischer Entwicklungen oder für die Verbesserung der IT-Sicherheit geändert oder beschränkt werden müssen,– die Änderung oder Beschränkung eines Inhaltes, einer Funktion oder eines Produkts aus technischen oder rechtlichen Gründen zwingend erforderlich ist oder– die Änderungen oder Beschränkungen unerheblich oder überwiegend vorteilhaft für den Kunden sind.
  • Schränkt eine Änderung oder eine Beschränkung den Kunden in der Nutzung der twinwin Leistungen wesentlich und unzumutbar ein, kann er diesen innerhalb von vier Wochen ab Eintritt der Änderung mit einer Frist von vier Wochen in Textform kündigen.

10. Support

twinwin wartet die Plattform während der gesamten Vertragslaufzeit und wird etwaige Fehler in der Regel mittels Updates und Bugfixes beheben. Dem Kunden steht für alle technischen und anwendungsbezogenen Fragen E-Mail-Support unter 

help@twin.win

in der Zeit von Montag bis Freitag jeweils von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr zur Verfügung. 

12. Preise, Mitwirkungspflichten, Rechnungsstellung, Fälligkeit und Zahlungsweise, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

  • Preise: Die Höhe der Preise für twinwin Leistungen richtet sich nach den bei Vertragsschluss gültigen Bestellparametern, die im jeweiligen dem Kunden unterbreiteten Angebot vermerkt sind. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe, sofern anwendbar. Rabatte, sofern gewährt, gelten für den im Angebot definierten Zeitraum. Klarstellend gilt, dass etwaig gewährte Rabatte bei Vertragsverlängerung nicht automatisch über die initiale Laufzeit auch für die folgende Vertragsdauer gelten.
  • Mitwirkungspflichten: Sofern die gültigen Preise von bestimmten kundenspezifischen Berechnungsgrundlagen abhängig sind, hat der Kunde twinwin über eine Änderung dieser mindestens in Textform unverzüglich zu informieren.
  • Rechnungsstellung: Soweit vertraglich nicht abweichend vereinbart, sind Zahlungen für die jeweilige Vertragslaufzeit im Voraus zu bezahlen. Die Rechnungsstellung erfolgt bei Vertragsschluss. twinwin ist berechtigt, die Rechnung per E-Mail zu versenden. Der Kunde hat hierfür bei Vertragsschluss seine aktuelle E-Mail-Adresse anzugeben und sicherzustellen, dass der E-Mail-Empfang nicht durch technische Sperren (Spam-Filter) verhindert wird.
  • Zahlungsweise: Als Zahlungsmethode bieten wir derzeit die Bezahlung per Rechnung oder Bankeinzug an. Soweit eine Zahlungsweise per Bankeinzug gewählt wird, wenden wir das SEPA-Lastschriftverfahren an. Der Einzug einer Lastschrift erfolgt 14 Tage nach Rechnungsdatum. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. 
  • Fälligkeit: Rechnungen werden durch Zusendung fällig und sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zahlbar.
  • Verzug: Im Verzugsfall des Kunden ist twinwin nach erfolgloser erster Mahnung und angemessener Nachfristsetzung berechtigt, den Zugang des Kunden zu der twinwin Plattform unverzüglich zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zuzüglich etwaiger Verzugszinsen zu bezahlen. Etwaige durch die Sperrung aus diesem Grund verursachte Schäden beim Kunden können nicht gegenüber twinwin geltend gemacht werden. Es gelten im Verzugsfall die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 286, 288 BGB oder anderer einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen. Dauert der Zahlungsverzug über einen Zeitraum von mehr als vier (4) Wochen an, ist twinwin zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
  • Preisanpassungen: twinwin behält sich vor, die Preise für twinwin Leistungen zum Ausgleich von Kostensteigerungen jährlich in angemessener Höhe anzupassen. twinwin wird diese Preisanpassungen und den Zeitpunkt ihrer Wirksamkeit dem Kunden mindestens vier Wochen im Voraus und in Textform bekannt geben. Die Preisanpassungen gelten nicht für die Zeiträume, für die der Kunde bereits Zahlungen geleistet hat. Sollte die Preiserhöhung mehr als 5 % des bisherigen Preises betragen, so kann der Kunde dieser mit einer Frist von zwei Wochen ab Mitteilung in Textform widersprechen. Im Falle des Widerspruchs wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. twinwin behält sich für diesen Fall jedoch das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses mit einer Frist von vier Wochen vor.
  • Änderungen der Berechnungsgrundlage: Preiserhöhungen gelten ab dem Zeitpunkt der Änderung der kundenspezifischen Berechnungsgrundlage. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten aus Ziffer 12 b. nicht oder nur verspätet nach, erfolgt eine Anpassung auch rückwirkend. twinwin stellt den Differenzbetrag zwischen der bereits geleisteten Zahlung und dem geänderten Preis bis zum Ende des Abrechnungszeitraums in Rechnung. Sollte sich der Preis während des Abrechnungszeitraumes wegen Änderung der kundenspezifischen Berechnungsgrundlage verringern, so hat der Kunde keinen Anspruch auf (anteilige) Rückerstattung seiner bereits geleisteten (Voraus-)Zahlung.
  • Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht: Die Aufrechnung des Kunden ist ausgeschlossen, soweit die Gegenforderung nicht rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten ist oder einen Ersatzanspruch wegen Mängelbeseitigungskosten aus demselben Vertragsverhältnis umfasst. Gegenüber Forderungen von twinwin kann der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit es auf unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis beruht oder einen Anspruch auf Mängelbeseitigung aus demselben Vertragsverhältnis betrifft.

13. Gewährleistungsrecht

Die Mängelgewährleistung richtet sich nach dem Gesetz, modifiziert nach den nachstehenden Bestimmungen.

  • twinwin wird die twinwin Leistungen mit der vertragsüblichen Sorgfalt pflegen und aktualisieren. Eine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit der Inhalte, Musterdokumente und sonstigen Leistungen übernimmt twinwin nicht. Keine der twinwin Leistungen ersetzt oder stellt eine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Die Inhalte und Musterdokumente bestimmen sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Bereitstellung der Leistung, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder betrifft eine Beschaffenheitsgarantie.

14. Schadensersatzansprüche

Schadensersatzansprüche wegen Mängeln stehen dem Kunden nur zu, soweit die Mängel von twinwin zu vertreten sind und die Haftung von twinwin nicht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt ist.

15. Haftung

Soweit durch twinwin, ihren Vertretungsberechtigten oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft zu vertreten, haftet twinwin bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit im Falle eines Schadeneintritts unbeschränkt. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte (nachstehend: Kardinalpflicht), ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.

  • Der von twinwin zu ersetzende Schaden kann sich maximal auf einen Betrag belaufen, der dem zehnfachen des Preises einer einjährigen Mitgliedschaft entspricht. Sollte dem Kunden die Haftungsbegrenzung zur Abdeckung der typischerweise vorhersehbaren Schäden als unzureichend erachten, hat er twinwin hierauf unverzüglich hinzuweisen, damit ggf. eine Absicherung gegen ein höheres Haftungsrisiko erfolgen kann.
  • Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine Kardinalpflichten sind, ist eine Haftung ausgeschlossen.
  • Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet twinwin nur, wenn das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht, sofern dadurch keine Kardinalpflicht betroffen ist.
  • Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, für die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Körperschäden (Leben, Körper, Gesundheit). Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden.
  • Soweit die Haftung von twinwin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  • Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadenersatzansprüche des Kunden, für die nach dieser Ziffer die Haftung beschränkt ist, in einem Jahr gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. 

16. Referenzklausel

Der Kunde erteilt twinwin seine Zustimmung als Referenz angegeben zu werden. twinwin ist berechtigt, den Namen, das Firmenlogo sowie eine Kurzbeschreibung der Tätigkeit des Kunden bei ihrem Internetauftritt und bei anderen Werbemaßnahmen als Referenz anzugeben. Sofern der Kunde nicht die gewünschten Formen und Inhalte der zu verwendenden Logos oder Beschreibungen bereithält und gegenüber twinwin mitteilt, orientiert sich twinwin an den öffentlich, z. B. auf dem Internetauftritt des Kunden, zugänglichen Inhalten. Während der Vertragslaufzeit kann diese Zustimmung nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Nach Ende der Vertragslaufzeit ist ein Widerruf auch ohne Angabe von Gründen möglich. Im Falle des Widerrufs sind die Referenzen im Hoheitsbereich von twinwin unverzüglich zu entfernen. Eine Entfernung binnen zwei Wochen ist jedenfalls als unverzüglich anzusehen.

17. Vertragslaufzeit, Kündigung, Rechtsfolgen

  • Verträge über die Nutzung von twinwin Leistungen richten sich nach Wahl des Kunden anhand des unterbreiteten Angebots zum Abschluss eines Vertrags mit fester Laufzeit. Bei Vertragsschluss mit fester Laufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um den Zeitraum der gewählten Laufzeit, wenn der Kunde den Vertrag nicht zum Ende der Vertragslaufzeit gemäß der im Vertrag geregelten Frist kündigt. Sofern vertraglich nicht anderweitig vereinbart ist, gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Laufzeitende.
  • twinwin hat das Recht, Verträge über twinwin Leistungen mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten mit einer Frist von drei Wochen und Verträge über die twinwin Leistungen mit einer Laufzeit von über drei Monaten mit einer Frist von sechs Wochen zum Laufzeitende zu kündigen.
  • Das Recht beider Vertragspartner zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt  unberührt. 
  • Teilkündigungen, d. h. Kündigungen einzelner twinwin Leistungen sind nicht zulässig.
  • Kündigungen müssen in Textform erfolgen.
  • Die twinwin Leistungen und der Mitgliederbereich sind mit Beendigung der Vertragslaufzeit für den Kunden nicht mehr verfügbar. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass etwaige auf der Plattform hinterlegte Daten zuvor anderweitig gespeichert werden. Der Kunde kann auf schriftlichen Antrag jederzeit die Löschung seiner Daten bewirken.

18. Änderung der AGB

twinwin behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die Mitteilung darüber erfolgt mindestens vier Wochen vor dem Inkrafttreten in Textform. Der Kunde ist berechtigt, der Geltung der neuen AGB innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung zu widersprechen. Unterbleibt ein Widerspruch, werden die geänderten AGB nach Ablauf der vierwöchigen Frist Vertragsbestandteil. Auf diese Frist wird twinwin den Kunden im Rahmen der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.

Ausgeschlossen von dem Recht zur Änderung der AGB sind Regelungen, welche die Hauptleistungspflichten der Vertragsparteien betreffen und die somit das Verhältnis zwischen Haupt- und Gegenleistungspflichten maßgeblich verändern, sowie sonstige grundlegende Änderungen der vertraglichen Pflichten, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen. Für solche Änderungen ist eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung erforderlich.

19. Schlussbestimmungen

  • Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Textform, ebenso die Aufhebung des Textformerfordernisses, soweit diese Geschäftsbedingungen keine andere Formvorschrift vorsehen.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. twinwin und Kunden verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der ausschließliche Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis und diesen Geschäftsbedingungen bestimmt sich gemäß dem Firmensitz von twinwin.

Auftragsverarbeitungsvertrag

Unser aktueller Auftragsverarbeitungsvertrag samt Anlagen steht über folgenden Link zum Download zur Verfügung:

Auftragsverarbeitungsvertrag twinwin, Stand April 2025
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